Erklärung der Bodensee-Hochschulkonferenz zur IBH
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Hochschulen im Bodenseeraum:
Ein Beitrag zum Zusammenleben in einem Kulturraum
Der Bodensee ist der Mittelpunkt einer europäischen Region im Sinne der Charta der „Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas“ des Europarates. Er bildet kulturell eine Einheit, nicht aber politisch oder wirtschaftlich. Internationale Gremien, wie die Internationale Bodenseekonferenz (IBK), tragen zum gegenseitigen Verständnis innerhalb dieser Region bei. Längst haben die Menschen rund um den Bodensee die Grenzen überwunden, kaufen auch jenseits der Grenzen ein, nehmen an Sportanlässen oder kulturellen Veranstaltungen im Nachbarland teil und nutzen die gegenseitigen Freizeitangebote des Naherholungsraumes. Dieser Entwicklung soll sich auch die Bildungspolitik nicht verschliessen.
Das Bodenseeleitbild spricht von einem einheitlichen Bildungsraum, welcher durch die Zusammenarbeit der Bildungssysteme und den Abbau von Schranken zwischen ihnen geschaffen werden soll. Unterschiede im Bildungsangebot müssen nicht trennen. Es gilt, Gemeinsamkeiten zu entwickeln, Synergien zu fördern, Begegnungen zu ermöglichen und Erfahrungen auszutauschen. Das Studienangebot der Hochschulen des Bodenseeraumes ist äusserst vielseitig. Der Bodenseeraum besitzt eine einzigartige Hochschuldichte, die zur gegenseitigen Zusammenarbeit und zur Mobilität unter den Studierenden geradezu einlädt. Auch interdisziplinäre Angebote und Angebote unterschiedlicher Hochschulen werden dadurch möglich.
Übereinstimmung der Bildungssysteme gibt es zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein. Die Gemeinsamkeiten innerhalb des EU-Raumes und das Personenfreizügigkeitabkommen zwischen der Schweiz und der EU erlauben eine immer engere Zusammenarbeit im gemeinsamen Kulturraum. Damit werden neue Möglichkeiten eröffnet, die es auszuloten und zu nützen gilt. Trotz dieser positiven Entwicklung sind indessen nicht alle Schranken abgebaut. Die Personenfreizügigkeit erlaubt zwar in den meisten Fällen die Wohnsitznahme und die Berufsausübung. Äquivalenzabkommen der Schweiz mit Deutschland und Österreich regeln die Anerkennung der Diplome, also der Studienabschlüsse. Damit sind indessen die grenzüberschreitende Anerkennung der Studienleistungen während des Studiums oder gar der Studienzugang an Universitäten und Fachhochschulen nicht gesichert.
Mit der Einsetzung des Kooperationsrates der Internationalen Bodenseehochschule ist eine mehrjährige Aufbauarbeit zu einem Abschluss gekommen. Die Einsetzung des Vorsitzenden des Kooperationsrates, des Rektors der Universität Konstanz, Prof. Dr. Gerhart von Graevenitz, leitet eine neue Phase der Zusammenarbeit ein. Durch den Kooperationsrat wird eine Plattform für die Entwicklung einer engen Zusammenarbeit geschaffen. Die für das Hochschulwesen zuständigen Minister, Landes- bzw. Regierungsräte, die sich zu einer Bodensee-Hochschulkonferenz zusammengeschlossen haben, begrüssen dies und Anerkennen gleichzeitig das bisher innerhalb der Internationalen Bodensee-Hochschule erreichte. Sie empfehlen, die Mobilität durch die Einführung eines international anerkannten Kreditsystems (European Credit Transfer System) zu fördern und Lehrenden sowie Studierenden die wissenschaftlichen Bibliotheken gegenseitig zu öffnen. Sie empfehlen auch, die Zusammenarbeit der IBK mit dem jährlich stattfindenden Nobelpreisträgertreffen im Bodenseeraum zu einem wissenschaftlichen Gedankenaustausch zu nützen, in den auch Studierende einbezogen werden. Sie laden den Vorsitzenden des Kooperationsrates ein, der Bodensee-Hochschulkonferenz alle zwei Jahre einen Bericht über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bodenseeraum zu erstatten.
Die Bodensee-Hochschulkonferenz wird im Jahr 2004 im Bundesland Baden-Württemberg zu ihrer zweiten Tagung zusammentreten.


