Grenzüberschreitender Fachhochschul-Eintritt
Beteiligte Hochschulen: FH Weingarten/Ravensburg, FH Dornbirn, FH Ostschweiz
In den Ländern der IBH geht die Zulassung zu einem Fachhochschulstudium von unterschiedlichen Vorraussetzungen aus. Die Zulassung kann neben anderen Zugangsberechtigungen insbesondere auch durch die Fachhochschulreife erworben werden. In den einzelnen Ländern bestehen verschiedene Formen dieser FH-Reife, zum Teil auch bereichsspezifische. Im Rahmen bilateraler Abkommen sind auf verschiedenen Ebenen Äquivalenzen festgelegt worden. Zudem haben einzelne Institutionen diesbezügliche Verfahren und Usancen festgelegt. Dieser Prozess bedarf einer laufenden Verbesserung und Anpassung an neue Verhältnisse.
Auf Grund der ähnlichen Zielsetzungen der mitteleuropäischen Fachhochschulen gleicht sich im Laufe des Studiums der Ausbildungsstand der Studierenden immer mehr an. Daher konnte man sich bei Übertrittregelungen im Wesentlichen darauf beschränken, die minimale Anzahl der an der Herkunftsfachhochschule bereits besuchten Semester festzulegen. Wesentlich schwieriger ist jedoch die Formulierung zweckdienlicher Regelungen für den Eintritt ins 1. Semester mit Fachhochschulreife an einer Fachhochschule in einem anderen Staat. Dies gilt nicht in vergleichbarer Weise bei Eintritten in eine Fachhochschule in einem anderen Staat mit allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Maturität).
Mit dem vorliegenden Projekt soll für den IBH-Raum eine Synopse erstellt werden, die die verschiedenen Zulassungsmöglichkeiten zu einem Fachhochschulstudium in den einzelnen Ländern und den Weg dahin sowie die für das grenzüberschreitende Studium relevanten Abkommen, Definitionen, Verfahren und Usancen umfasst.
