Mitgliedschaft
Jede öffentlich finanzierte Hochschule oder Forschungseinrichtung aus dem Gebiet der IBK kann prinzipiell Teil der Internationalen Bodensee-Hochschule werden. Aufgenommen werden können auch anerkannte Hochschulen von ausserhalb, die eine besondere Beziehung zur Bodenseeregion haben.
Die Aufnahme einer Hochschule in den Verbund regelt ein Verfahrensmodell, der Beschluss über die Aufnahme liegt beim Kooperationsrat.
Mit dem Eintritt in den Verbund übernehmen die Mitglieder die Aufgabe, gemeinsame grenzüberschreitende Studienangebote und Forschungsprojekte durchzuführen. Grundlage dafür sind gegenseitige Vereinbarungen der unmittelbar beteiligten Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die in den Bereichen Lehre, Forschung, Wissens- und Technologietransfer und Weiterbildung kooperieren können.
Da sich das gemeinsame Budget nicht analog zu den Mitgliederzahlen entwickelte, verhängte der Kooperationsrat zunächst bis Sommer 2008 ein Aufnahmestopp.
