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Projektförderanträge und WTT-Förderanträge

Anträge
Haben Sie eine Projektidee, die Sie mit mindestens einer zweiten IBH-Hochschule über die Grenze hinweg realisieren wollen? Sind Sie lehrend, forschend oder verwaltend an einer IBH-Hochschule tätig? Dann erfüllen Sie bereits wichtige Voraussetzungen, um einen Projektförderantrag einzureichen.

Planen Sie eine Tagung, die Wissens- und Technologietransfer zum Ziel hat? Wenn sie den IBH-Richtlinien entspricht, kann sie mit max. 8.000,- € gefördert werden. Anträge können jederzeit gestellt werden, die Förderentscheide werden schnellstmöglich gefällt.

Bedingungen und Fristen
Die IBH fördert Projekte auf allen Feldern hochschulischen Handelns im Rahmen der Ziele und Grenzen der jeweils gültigen Leistungsvereinbarung mit der IBK und des jeweils gültigen Verfahrensmodells zur Vergabe von Mitteln.

Der nächste Eingabetermin für neue Projektförderanträge ist der 7. Dezember 2012. Im Sommer 2012 besteht keine Möglichkeit zur Antragseingabe.

Die nächste Sitzung des Kooperationsrates, an der über die bis 5. 12. 11 eingereichten Förderanträge befunden wird, findet am 14. Mai 2012 statt.

Beratung und Information
Die IBH-Projekte dienen in ihrer Summe dem Ziel, einen gemeinsamen Wissenschafts- und Hochschulraum Bodensee aufzubauen und ergänzen damit die nationalen Förderprogramme. Um bei Antragstellung, Durchführung und Abrechnung von IBH-Projekten über die Bedingungen und Anforderungen informiert zu sein, empfehlen wir Ihnen die Lektüre der hier hinterlegten Dokumente und den rechtzeitigen Kontakt zu uns:

Finanz- und Abrechnungsfragen
Wenn ein eingereichter Projektantrag bewilligt wird, wird mit dem Bescheid eine Anleitung über die Anforderungen zur Abrechnung mitgeschickt. Um eine rasche und reibungslose Abrechnung zu gewährleisten, raten wir dazu, diese Anforderungen bereits beim Beginn der Projektplanung zu berücksichtigen.